BGH zu Ausschlussklauseln und Rechtsschutzversicherung
Mitteilung Nr. 085/2013 der Pressestelle des Bundesgerichtshofs vom 08.05.2013 Bundesgerichtshof erklärt zwei Ausschlussklauseln in der Rechtsschutzversicherung für unwirksam Der für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat hat heute entschieden, dass die von zahlreichen Rechtsschutzversicherern in ihren Versicherungsbedingungen verwendete „Effektenklausel“ und die „Prospekthaftungsklausel“ unwirksam sind. Nach diesen Klauseln gewähren Rechtsschutzversicherer ihren Versicherungsnehmern keinen Rechtsschutz „für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in […]