Unfall

Verhalten nach einem Unfall

Erstattung der Anwaltskosten

Falls ein anderer Verkehrsteilnehmer den Unfall verursacht hat, so ist dieser dazu verpflichtet, Ihnen für den entstandenen Schaden Ersatz zu leisten. Vom Umfang der Schadensersatzpflicht bei Verkehrsunfällen ist stets mit erfasst, dass die Kosten der Beauftragung eines Rechtsanwalts vom Unfallverursacher im Rahmen seiner Haftung ersetzt werden müssen. D.h. der Unfallgegner bzw. dessen Versicherung müssen das gesetzliche Honorar Ihres Rechtsanwalts in voller Höhe bezahlen, wenn ihre Haftung 100 % beträgt. Dafür gibt es auch gute Gründe.

In der Regel werden Sie die Leistung des Schadensersatzes von der Versicherung des Unfallgegners verlangen. Der Sachbearbeiter, der täglich vorwiegend oder ausschließlich mit der Bearbeitung und Regulierung von Verkehrsunfällen und -schäden beschäftigt ist, dürfte in diesem Bereich weitaus mehr Erfahrung haben, als Sie. Er ist durch seinen Arbeitsvertrag verpflichtet, im Interesse seines Arbeitsgebers (der gegnerischen Versicherung), des Unfallgegners und der Versichertengemeinschaft zu handeln. Er hat daher auch ein Interesse daran, dass Sie sich mit einer möglichst geringen Leistung zufrieden geben. Dass er Ihnen folglich helfen wird, vergessene oder zu gering angesetzte Schadenspositionen abzurechnen und erstattet zu bekommen, ist entsprechend unwahrscheinlich. Weitaus wahrscheinlicher ist es, dass von Ihnen zu Recht geforderte Leistungen gekürzt werden.

Dementsprechend sollte die Regulierung nicht der gegnerischen Versicherung überlassen werden, sondern von Anfang an ein Anwalt beauftragt werden. Schon die Wahl und Beauftragung des Sachverständigen sollte zielführend gesteuert werden, falls ein Schadensgutachten erforderlich ist und auch mit die Reparaturwerkstatt sollte mit Bedacht gewählt sein, um Nachteile zu vermeiden. Die Fragestellungen sind vielfältig: Ob die Kosten einer bestimmten Werkstatt von der Gegenseite in voller Höhe übernommen werden müssen, ob fiktiv oder konkret abgerechnet werden sollte, wie teuer ein Mietwagen als Ersatzfahrzeug sein darf,  die Forderung von Unkostenpauschalen, Nutzungsausfall, die Höhe von Schmerzensgeld, die Höhe eines Verdienstausfalls oder Abrechnung eines fiktiven Haushaltsführungsschadens, kann einen verkehrsrechtlichen Laien schnell überfordern.

Auch bei einer Teilschuld und Mithaftung ist es regelmäßig sinnvoll, einen Anwalt mit der Abwicklung des Schadens zu beauftragen, denn sowohl die Feststellung des Haftungsanteils oder einer ggf. bestehenden Haftungshöchstgrenze, als auch die Geltendmachung des Quotenvorrechts stellen keine ganz triviale Materie dar.

Falls das eigene Verschulden und die eigene Haftung 100 % betragen, so wird der Schaden zwar durch eigene Versicherung zunächst reguliert. Jedoch ist man meist der Höherstufung des Versicherungsbetrags ausgesetzt oder gar dem Regress der Versicherung. Im Zweifel empfiehlt es sich auch hier, einen Anwalt zur Beratung zu konsultieren.