Kündigung

Da Rechtssicherheit darüber, ob ein Arbeitsverhältnis besteht oder nicht, sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer große Bedeutung hat, bedarf eine Kündigung zu ihrer Wirksamkeit zwingend der schriftlichen Form und es bestehen weitere formale und inhaltliche Anforderungen.

Sowohl bei der rechtssicheren Abfassung, als auch Überprüfung der Rechtswirksamkeit einer ausgesprochenen Kündigung, beraten wir gerne.

Falls Sie eine Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses erhalten haben, sollten Sie keine Zeit verlieren, es laufen kurze Fristen. Das Kündigungsschutzgesetz sieht vor, dass innerhalb von nur 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden muss, um eine Rechtsunwirksamkeit der Kündigung geltend zu machen. Dies bedeutet, dass sie Ihre Rechte allein dadurch verlieren können, nicht rechtzeitig zu handeln.

Im Zweifel sollten Sie unverzüglich rechtlichen Rat einholen.