Über mich

Peter Hub

Als Sohn eines Richters am Verwaltungsgericht Bayreuth war mir die Affinität zur Materie Recht bereits in die Wiege gelegt worden und frühzeitig klar, dass ich ebenfalls in diesem Bereich tätig sein wollte. Ich bin mittlerweile seit über 10 Jahren im Rhein-Main-Gebiet ansässig, deutschlandweit tätig und kann somit auf einen entsprechenden Erfahrungsschatz zurückgreifen, den man nur durch die Ausübung des Berufs erhält. Meine Haupttätigkeitsfelder waren bis heute stets Verkehrsrecht, IT-Recht und Arbeitsrecht.

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth und der Johannes Gutenberg-Universität Mainz legte ich das 1. und 2. juristische Staatsexamen in Rheinland-Pfalz ab und beantragte anschließend meine Zulassung als Rechtsanwalt. Meine Dozententätigkeit an der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz habe ich aus zeitlichen Gründen beendet. Daneben bin ich passionierter Basketballspieler und war ehrenamtlich als Schriftführer und Vorstandsmitglied beim Allgemeinen Sport-Club Theresianum e.V. in Mainz langjährig tätig.

Anwälte sind keine Gewerbetreibenden, sondern per Gesetz Organ der Rechtspflege. Es besteht neben der gesetzlichen Pflicht zur Verschwiegenheit auch eine Pflicht zur Unterhaltung einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung. Desweiteren besteht eine Verpflichtung zur stetigen Fortbildung, um das rechtliche Wissen auf dem neuesten Stand zu halten. Hierfür bin ich unter anderem Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht und der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltsverein und verfolge diverse Fachzeitschriften, zum Beispiel den Arbeitsrechts-Berater. Sollte ich von Ihnen mandatiert werden, können Sie sich darauf verlassen, dass ich zu 100 % in Ihrem Interesse handeln werde – und auch dass keine eigenen monetären Interessen im Vordergrund stehen. Falls Ihre Interessen mit den Interessen eines anderen Mandanten kollidieren sollten, so muss ich die Mandatierung ablehnen. Nichtanwaltliche Berater oder andere Dienstleister (wie beispielsweise Inkassounternehmen) kennen derartig strenge Pflichten in der Regel nicht. Weder die Qualität, noch die Loyalität, noch die Diskretion, noch die Absicherung können von einem nichtanwaltlichen Berater erwartet werden.