Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht zählt zu meinen Schwerpunktgebieten und ich bin Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV. Mein Tätigkeitsfeld erstreckt sich sowohl über den Bereich des Verkehrszivilrechts (Ansprüche zwischen Privatpersonen oder Firmen und Versicherungen, insbesondere nach einem Unfall) als auch des Verkehrsordnungswidrigkeitenrechts (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen) und des Verkehrsstrafrechts (z.B. Trunkenheit am Steuer). Ich unterstütze Sie gerne bei der Suche nach einem Gutachter, der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis oder im Vorfeld der MPU. Übliche Themen sind beispielsweise:

  • Abwicklung von Verkehrsunfällen
  • Abrechnung nach Gutachten, fiktive Abrechnung, konkrete Abrechnung
  • Geltendmachung von Sachschaden und Personenschaden, z.B. Reparaturschaden, Totalschaden, Abrechnung nach Zeitwert, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Schmerzensgeld
  • Geltendmachung von Ansprüchen gegen die Kaskoversicherung, Quotenvorrecht
  • Prüfung der Haftung für Insassen
  • Einsichtnahme ins FAER, Fahreignungsregister, Fahrerlaubnisregister, „Punkte in Flensburg“, Verkehrszentralregister
  • Möglichkeiten des Punkteabbaus (bspw. Modell „Mainz 77“)
  • Vorbereitung auf die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)
  • Prüfung des Entzugs der Fahrerlaubnis und ggf. der Sperrfrist zur Wiedererlangung („Führerschein entzogen“)
  • Maßnahmen bei Alkohol, Drogen am Steuer
  • Überprüfung von Bußgeld, Bußgeldbescheid, Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsmessung
  • Beantragung von Akteneinsicht und Einlegen des Einspruchs