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Außerdienstliche Aktivitäten für die NPD und JN können Kündigungsgrund im öffentlichen Dienst sein

Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 64/12 Außerdienstliche Aktivitäten für die NPD und JN als Kündigungsgrund Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes müssen ein bestimmtes Maß an Verfassungstreue aufbringen. Welchen Anforderungen sie insoweit unterliegen, richtet sich nach ihrer vertraglich geschuldeten Tätigkeit und der Aufgabenstellung des öffentlichen Arbeitgebers. Mitgliedschaft in und Aktivitäten für die NPD oder ihre Jugendorganisation (JN) stehen […]