Neuste Beiträge

BGH zur Erstattung von Kosten der Deckungsanfrage

Amtlicher Leitsatz zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. Dezember 2011

Aktenzeichen: VI ZR 274/10

Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
BGHR: ja

BGB §§ 280, 286, 249 Gb; RVG § 15

Befindet sich bei der Regulierung eines Verkehrsunfallschadens der Haftpflichtversicherer des Schädigers mit der Ersatzleistung in Verzug, sind Rechtsanwaltskosten, die der Geschädigte im Zusammenhang mit der Einholung einer Deckungszusage seines Rechtsschutzversicherers verursacht hat, nur zu erstatten, soweit sie aus der Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren.

BGH, Urteil vom 13. Dezember 2011 – VI ZR 274/10 – LG Würzburg
AG Würzburg

 

Das vollständige Urteil können Sie in der Entscheidungsdatenbank des Bundesgerichtshofs nachlesen.

no comments

Leave a reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert