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BAG zu E-Mail, Fax und Fristwahrung

Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts – Beschluss vom 11.7.2013, 2 AZB 6/13 Versäumung der Berufungsfrist – Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Tenor 1. Auf die Rechtsbeschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 28. Januar 2013 – 18 Sa 1640/12 – aufgehoben. 2. Der Klägerin wird Wiedereinsetzung in die Frist zur Einlegung der Berufung gewährt. […]