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BAG zu Schätzung von Schadensersatz wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens

Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 68/12 Schadensersatz wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens Nach § 287 Abs. 1 ZPO entscheidet das Gericht unter Würdigung aller Umstände nach freier Überzeugung, ob ein Schaden entstanden ist und wie hoch dieser ist. Die Entscheidung obliegt in erster Linie den Tatsachengerichten und kann revisionsrechtlich nur eingeschränkt überprüft werden. Für die Schätzung eines Schadens benötigt der […]