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BGH zu Architekten- und Statikerhaftung

Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofs Nr. 105/2013 vom 20.06.2013 BGH-Urteil zum Steilküstenabbruch auf Rügen Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung zur Architekten- und Statikerhaftung wegen unterlassener Erörterung von Risiken, denen ein Bauvorhaben ausgesetzt war, getroffen. Die Klägerin ist Eigentümerin eines Grundstücks an der Steilküste von Rügen. Sie plante unter anderem, einen dort vor mehreren Jahrzehnten errichteten Altbau […]