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BAG zu Leiharbeitnehmern und Betriebsratszustimmung

Pressemitteilung Nr. 46/13 Einsatz von Leiharbeitnehmern – Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats Der Betriebsrat des Entleiherbetriebs kann seine Zustimmung zum Einsatz von Leiharbeitnehmern verweigern, wenn diese dort nicht nur vorübergehend eingesetzt werden sollen. Nach § 14 Abs. 3 Satz 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ist der Betriebsrat eines Entleiherbetriebs vor der Übernahme eines Leiharbeitnehmers nach § 99 Betriebsverfassungsgesetz […]