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BAG zu Aufrechnung und Unterhaltsforderungen

Mitteilung Nr. 084/2013 der Pressestelle des Bundesgerichtshof  vom 08.05.2013 Keine Aufrechnung gegen übergegangene Unterhaltsforderungen Der Bundesgerichtshof hat die Rechtsfrage entschieden, ob ein Unterhaltsschuldner befugt ist, gegen die auf Sozialleistungsträger übergegangenen Unterhaltsansprüche mit privaten Forderungen gegen den Unterhaltsgläubiger aufzurechnen. Der Antragsgegner ist Vater eines nicht ehelich geborenen Kindes. An die Kindesmutter, die von dem Antragsgegner getrennt lebt und das […]