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BAG zu Aufwendungsersatz für Schulbuch

Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 16/13 Aufwendungsersatz für den Erwerb eines Schulbuchs Der Arbeitgeber hat einem Arbeitnehmer in entsprechender Anwendung von § 670 BGB Aufwendungen zu ersetzen, die dieser in Bezug auf die Arbeitsausführung gemacht hat, wenn die erbrachten Aufwendungen nicht durch das Arbeitsentgelt abgegolten sind und der Arbeitnehmer sie nach verständigem Ermessen subjektiv für notwendig halten […]