BGH zu Schwarzarbeit und Mängel
Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofs Nr. 134/2013 vom 01.08.2013 Keine Mängelansprüche bei Werkleistungen in Schwarzarbeit Der u.a. für das Werkvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Frage entschieden, ob Mängelansprüche eines Bestellers bestehen können, wenn Werkleistungen aufgrund eines Vertrages erbracht worden sind, bei dem die Parteien vereinbart haben, dass der Werklohn in bar ohne Rechnung und […]