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BGH zu gebrauchten Softwarelizenzen

Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofs Nr. 126/2013 vom 18.07.2013 Bundesgerichtshof zur Zulässigkeit des Vertriebs „gebrauchter“ Softwarelizenzen Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich erneut mit der urheberrechtlichen Zulässigkeit des Vertriebs „gebrauchter“ Softwarelizenzen zu befasst. Die Klägerin entwickelt Computersoftware, die sie ganz überwiegend in der Weise vertreibt, dass die Kunden keinen Datenträger erhalten, […]