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BGH zur Verjährungsfrist und AGB

Mitteilung Nr. 093/2013 der Pressestelle des Bundesgerichtshofs  vom 29.05.2013 Abkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist im Gebrauchtwagenhandel Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Wirksamkeit einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge und Anhänger befasst, die für Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln ausnahmslos eine lediglich einjährige Verjährungsfrist vorsah. Die Kläger, Eheleute, kauften von der […]