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BAG zur Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei Interessekollision

Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 50/13 Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung – Interessenkollision Bei der Entscheidung über die Bewerbung auch von schwerbehinderten Menschen ist die Schwerbehindertenvertretung selbst dann zu beteiligen, wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten ebenfalls zu den Bewerbern gehört. Die Parteien streiten um eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), weil sich der Kläger als schwerbehinderter Mensch […]