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BGH zu nachträglicher Sicherungsverwahrung nach Jugendstrafrecht

Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofs  Nr. 038/2013 vom 12.03.2013 Bundesgerichtshof bestätigt nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nach Jugendstrafrecht Der Verurteilte war durch das Landgericht Regensburg mit Urteil vom 29. Oktober 1999 wegen Mordes – begangen zur Befriedigung des Geschlechtstriebs und um eine andere Straftat zu verdecken – zu einer Jugendstrafe von zehn Jahren […]