BAG zu Benachteiligung und Schwerbehinderung
Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 13/13 Schwerbehinderung – Benachteiligung im Bewerbungsverfahren Ein Beschäftigter, der eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beansprucht, weil er sich wegen eines durch das AGG geschützten Merkmals benachteiligt sieht, muss Indizien dafür vortragen, dass seine weniger günstige Behandlung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes erfolgt oder […]