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BAG zur Bestimmtheit der Kündigungsfrist

Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 41/13 Bestimmtheit einer ordentlichen Kündigung – Kündigungsfrist Eine Kündigung muss bestimmt und unmissverständlich erklärt werden. Der Empfänger einer ordentlichen Kündigungserklärung muss erkennen können, wann das Arbeitsverhältnis enden soll. Regelmäßig genügt hierfür die Angabe des Kündigungstermins oder der Kündigungsfrist. Ausreichend ist aber auch ein Hinweis auf die maßgeblichen gesetzlichen Fristenregelungen, wenn der […]