Kosten

Wie jede professionelle Dienstleistung kann auch die anwaltliche Tätigkeit nicht umsonst sein. Um böse Überraschungen für Sie in Form unerwartet hoher Rechnungen zu vermeiden, werde ich Sie über die entstehenden Kosten frühzeitig informieren – bevor diese anfallen. Selbstverständlich überprüfe ich auch gerne für Sie, ob eine Kostenerstattung durch Rechtsschutzversicherung, Gegenseite oder staatliche Hilfe in Betracht kommt.

Falls eine Vergütung nicht besonders vereinbart wird, richtet sich die Abrechnung nach den gesetzlichen Gebühren. Diese bemessen sich in Zivilsachen grundsätzlich nach dem Gegenstandswert (in der Regel die in Geld umgerechnete Bedeutung) sowie nach Art, Umfang und Schwierigkeit der jeweiligen Rechtssache. Eine kurze Einführung in die gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren finden auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer (http://www.brak.de/fuer-verbraucher/kosten/). Da die gesetzlichen Vorschriften mitunter zu unbefriedigenden Ergebnissen führen können, werde ich im Bedarfsfall auch gerne eine angemessene Honorarvereinbarung vorschlagen.

Für eine Erstberatung, eine summarische Prüfung der Rechtssache ohne weiteres Tätigwerden, wie bspw. ein Schreiben an die Gegenseite, ist die gesetzliche Gebühr für Verbraucher nach § 34 RVG auf 190,00 EUR zzgl. UmSt. (226,10 EUR inkl. UmSt) begrenzt.